Beim Bau und Betrieb von Flüssiggasanlagen treten bei Heizungsbauern, Bauleitern und Installationsunternehmen immer wieder Fragen auf. Tyczka Energy gibt gerne Antworten auf die am häufigsten an unser Technisches Service Center gestellten Fragen.
Ein zusätzliches Monometer in der Verbrauchsrohrleitung ermöglicht es dem Kunden, bei eventuellen Störungen selbst eine Fehlerdiagnose durchzuführen.
Grundsätzlich wird in Leitungsanlagen nach den Technischen Regeln Flüssiggas TRF 2012 ein Gasströmungswächter in der Verbrauchsrohrleitung benötigt. Es werden nur Gasströmungswächter vom Typ K nach DVGW VP305-1 in den Niederdruckteil der Leitung eingebaut. Wir empfehlen den Einbau von Gasströmungswächtern, deren Einbaulage sowohl waagrecht als auch senkrecht sein darf (Kennzeichnung Z).
Gaszähler werden nur benötigt, wenn vertraglich eine Abrechnung über Zähler vereinbart wurde. Der geeichte Gaszähler wird von Tyczka Energy zur Verfügung gestellt. Optional kann ein nicht geeichter Gaszähler für interne Abrechnung durch den Kunden selbst eingebaut werden.
Hauseinführungen müssen der DVGW Prüfgrundlage VP 601 entsprechen und auszugssicher sein sowie thermisch erhöht belastbar sein. Bei Hauseinführungen oberhalb des Erdreiches können die Rohrleitungen mit einem Schutzrohr durch die Außenwand des Gebäudes geführt werden. Bei unterirdischen Hauseinführungen wird eine Kernlochbohrung mit 90 mm benötigt, damit unsere Standardhauseinführung optimal eingebaut werden kann. Die Hauseinführung sollte mindestens einen Abstand von 120 mm zu Wänden (Boden) haben, um die weiterführende Installation der Rohrleitung zu gewährleisten.
Rohrdurchmesser, Absperreinrichtungen und andere Bauteile der Gasinstallation sind so auszuwählen, dass der Druckverlust vom Ausgang des Niederdruckreglers bis zum Ausgang der Geräteanschlussarmatur nicht mehr als 5 mbar beträgt. Damit wird gewährleistet, dass mindestens ein Geräteanschlussdruck von 45 mbar sichergestellt ist. Für die Dimensionierung können Tabellen aus der TRF, Rohrleitungsrechenschieber oder Berechnungsprogramme von diversen Herstellern verwendet werden. Fachbetriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen Niederdruckleitungen und Flaschenanlagen komplett verlegen und prüfen. Flüssiggasbehälter und Rohrleitungen mit einem Druck > 0,5 bar (ausgenommen Flaschenanlagen) müssen durch eine befähigte Person nach TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) separat geprüft werden.
Bei der Aufstellung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Die Gasgeräte müssen mit Flammenüberwachungsssystemen ausgestattet sein, die ein Ausströmen von nicht verbranntem Flüssiggas verhindern. Moderne Geräte erfüllen diese Anforderung im Regelfall. Kann eine Gasleckrate bei ausgeschaltetem Gerät nicht gewährleistet sein, so muss ein Magnetventil (stromlos geschlossen) eingebaut werden.
Ein zusätzlicher Prüfstutzen wird nicht unbedingt benötigt. Er erleichtert jedoch die wiederkehrende Rohrleitungsprüfung, da die Rohrleitung dann nicht getrennt werden muss.
Leitungen mit lösbaren Verbindungen und Gewindeverbindungen sowie Leitungen aus Präzisionsstahlrohr dürfen nicht unter Putz verlegt werden.
Gepresste Leitungen dürfen unter Putz verlegt werden.
Leitungen dürfen nicht im Estrich verlegt werden. Sie müssen unter dem Estrich in Aussparungen innerhalb der Rohdecke oder innerhalb der Ausgleichsschicht der Trittschalldämmung verlegt werden.
Sie sind gegen Korrosionsschäden entsprechend den Anforderungen an erdverlegte Außenleitungen zu schützen.
Im Bereich der häuslichen Nutzung ist eine Kennzeichnung der Gasleitung nicht erforderlich. Die metallenen Innenleitungen sind an den Potenziealausgleich anzuschließen.
Die Rohrleitungen müssen spannungsfrei verlegt sein. Sie dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt sein oder als Träger für andere Leitungen oder Lasten dienen.
Sie sind so anzuordnen, dass Tropf- und Spritzwasser nicht einwirken können.
Sie können freiliegend, unter Putz oder in Schächten beziehungsweise Kanälen verlegt werden.
In Räumen unter Erdgleiche sind Verbindungen von Rohren untereinander durch Hartlöten, Pressverbindung oder Schneidringverschraubung herzustellen.
Bitte beachten Sie: Für die Leitungsführung durch mehrere Gebäude gelten eigene Vorschriften.
Je nach Ausführung der Leitungsanlage (1-stufig, 2-stufig) müssen folgende Komponenten eingebaut werden:
+ Thermische auslösende Absperreinrichtung
+ Isolierstück
+ Hauptabsperreinrichtung
+ Gasströmungswächter
+ Hauseinführung
+ Gaszähler optional
+ Manometer optional
+ Magnetventil optional
+ Geräteabsperrarmatur mit TAE
Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung