Transport und Sicherheit

Wichtige Sicherheitshinweise zu Propangasflaschen
Verladen, Transport, Flaschenwechsel und sicheres Anschließen

Hinweise zum Transport von Gasflaschen

  • Die Beförderung von Gasflaschen in einem PKW darf nur ausnahmsweise und kurzzeitig erfolgen.
  • Rauchen sowie andere Feuerquellen sind während der gesamten Transportfahrt mit einer Gasflasche verboten.
  • Gasflaschen müssen gegen Verrutschen – besonders beim Bremsen und Kurvenfahren – ausreichend gesichert sein. (Bitte beachten Sie: Ladungssicherung ist auch in §§ 22/23 StVO vorgeschrieben!)
  • Stellen Sie sicher, dass das Ventil zugedreht und die Schutzkappe angebracht ist. Bei fehlenden Maßnahmen, die ein Austreten des Gefahrguts verhindern, droht Bußgeld.

Privater Transport von Gasflaschen

Hier haben wir alle Sicherheitshinweise zum privaten Gasflaschen-Transport für Sie zusammengefasst.

Motor abstellen Transport Flaschengas Tyczka Energy
Motor abstellen 
Beim Be- und Entladen Motor und Standheizung abstellen. 
Ventilschutz Flaschengas Tyczka Energy
Ventilschutz
Flaschen müssen immer mit Ventilschutz (Flaschenkappe, -kragen) versehen und das Ventil zugedreht werden. 
Sicherung Transport Flaschengas Tyczka Energy
Flaschen gegen unbeabsichtigter Lageveränderung sichern
Flaschen können stehend oder liegend – am besten quer zur Fahrtrichtung – z. B. mit einem Zurrmittel gesichert werden. 
Sicherheitskennzeichen Feuer Tyczka Energy
Rauchen und offenes Feuer verboten 
Belüftung Transport Flaschengas Tyczka Energy
Ausreichende Belüftung sicherstellen 
z. B. Fenster während der Fahrt leicht öffnen 

Regelungen zum Transport von Gefahrgut 

ADR ist ein international in der Transportbranche verwendeter Begriff. Er steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“, was auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ bedeutet. Das ADR regelt die Vorgaben von Gefahrguttransporten auf der Straße.

Gefahrgüter sind nach ADR in unterschiedliche Klassen gegliedert. In Bezug auf unsere Produkte ist die Klasse 2 (Gase und gasförmige Stoffe) relevant.  

Da die Beförderung von Flüssiggasflaschen mengenbezogen unterschiedlich ist, haben wir dazu die Merkblätter ADR1 und ADR 2 erstellt. 
Hier können sie sich die Merkblätter zu ADR1 (Transport von Flüssiggasflaschen unter 333kg Nettomasse) und ADR2 (Transport von Flüssiggasflaschen über 333kg Nettomasse) herunterladen. Bitte beachten Sie auch etwaige Ausnahmenregelungen.

ADR1 Merkblatt Transport Gasflaschen unter 333kg PDF (1,7 MB)
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ADR2 Merkblatt Transport Gasflaschen über 333kg PDF (117,7 kB)
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Häufig gestellte Fragen
zum Transport und der Anwendung von Gasflaschen

Eine Gasflasche sollte während der Benutzung nie unter dem Grill stehen, da die meisten Grills nach unten nicht wärmeisoliert sind. Gerade die Kunststoffteile (Gasschlauch und Membrane innerhalb des Reglers) sind dadurch einer hohen Wärmebelastung ausgesetzt. Das führt zu schnellerem Verschleiß.

In allen Gerätebedienungsanleitungen finden Sie einen Hinweis zur passenden Gasflasche.

Bei dem Tausch oder der Rückgabe einer vollen oder leeren Gasflasche müssen diese immer mit einem Ventilschutz (z.B. Schutzkappen, -kragen oder Verschlussmutter) versehen sein. Das Ventil muss zugedreht sein. Fehlt die Schutzkappe, dürfen Sie die Gasflasche nicht transportieren.

Wie jedes Transportgut müssen Flüssiggasflaschen im Auto so gesichert sein, dass sich  ihre Lage während der Fahrt nicht verändern kann. Dazu kann man Hilfsmittel, wie Gurte, Bänder etc. verwenden oder die Flasche hinter dem Beifahrersitz einklemmen. Während der Fahrt gilt absolutes Rauchverbot und über ein leicht geöffnetes Fenster müssen Sie für Luftzirkulation sorgen. Handelt es sich um einen gewerblichen Transport, muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.

Die Gasflasche sollte im Freien oder in gut belüfteten Räumen gelagert werden. Gasflaschen dürfen nicht in geschlossenen Räumen, Kellern und Garagen gelagert werden.

Sie dürfen eine Gasflasche bis max. 15 kg mit einem Gerät betreiben und eine weitere Flasche in Reserve halten. Der Betrieb von Großflaschen ist in Räumen verboten. In Räumen unter Erdgleiche (Keller) und in Schlafzimmern dürfen keine Flaschen gelagert oder betrieben werden.

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