Gebäudeenergiegesetz GEG

Gebäudeenergiegesetz GEG
Gesetzeskonform heizen? So geht's!

Mit biogenem Flüssiggas

2024 ist das Gebäudenergiegesetz GEG – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft getreten

Es enthält klare Vorgaben an die Heizungs- und Klimaplanung von Gebäuden.

Im Neubau dürfen künftig nur noch Heizungsanlagen mit einem mindestens 65 Prozentanteil an erneuerbaren Energieträgern eingebaut werden. Und es gelten unterschiedliche Anforderungen in Abhängigkeit, ob der Neubau innerhalb oder außerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes entsteht. Denn für ausgewiesene Neubaugebiete müssen die jeweiligen Kommunen eine Wärmeplanung durchführen.

Im Bestandsbau sind die Anforderungen an die Heizungsanlage differenzierter und abhängig von der Funktionsfähigkeit der bestehenden Heizung.

Tyczka Energy hat die Anforderungen für Neu- und Bestandsgebäude für Sie zusammengefasst.

Heizungen im Neubau

mit Bauantrag ab 1. Januar 2024

Neubau GEG Symbolbild Tyczka Energy (800x534)
 Vorgaben nach dem GEG 2024Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe
Das Gebäude befindet sich in einem ausgewiesenen Neubaugebiet?Einbau von Heizungen, die mindestens  65 Prozent erneuerbare Energien nutzen
  • Nutzung von 65-prozentigem biogenem Flüssiggas von Tyczka Energy
    • Einbau einer Gasheizung mit konventionellem Flüssiggas und beispielsweise
      – einer Solarthermieanlage
      – oder einer Wärmepumpe
Das Gebäude befindet sich außerhalb eines Neubaugebiets?

Einbau von Heizungen, die mindestens  65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – Zeitraum ist ab­hängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:

  • > 100.000 Einwohner – ab Mitte 2026
    • < 100.000 Einwohner – ab Mitte 2028
  • Nutzung von 65-prozentigem biogenem Flüssiggas von Tyczka Energy
    • Einbau einer Gasheizung mit konventionellem Flüssiggas und beispielsweise
      – einer Solarthermieanlage
      – oder einer Wärmepumpe
 

Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:

  • 2029 mit mindestens 15-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2035 mit mindestens 30-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2040 mit mindestens 60-prozentigem biogenem Flüssiggas betrieben werden.
 

Heizungen in Bestandsgebäuden

mit Bauantrag ab 1. Januar 2024

Bestandsbau Symbolbild GEG Tyczka Energy (800x534)
 Vorgaben nach dem GEG 2024Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren?Kein Heizungstausch vorgeschrieben
  • Es kann weiterhin bis 2045 konventionelles Flüssiggas genutzt werden
Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich?

Spätestens nach fünf Jahren gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe – zusätzlich ist der genaue Zeitraum abhängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:

  • > 100.000 Einwohner – ab Mitte 2026
  • < 100.000 Einwohner – ab Mitte 2028
  • Nutzung von 65-prozentigem biogenem 
    Flüssiggas von Tyczka Energy
  • Einbau einer Gasheizung mit konventionellem Flüssiggas und beispielsweise
    – einer Solarthermieanlage
    – oder einer Wärmepumpe
 

Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:

  • 2029 mit mindestens 15-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2035 mit mindestens 30-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2040 mit mindestens 60-prozentigem biogenem Flüssiggas betrieben werden.
 

Mit biogenem Flüssiggas GEG-konform heizen

Mit biogenem Flüssiggas erfüllen Sie einfach die erhöhten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes GEG.

Biogenes Flüssiggas wird im Vergleich zu herkömmlichem Flüssiggas aus Biomasse gewonnen. 

Die CO2-Emissionen sind um bis zu 90 % reduziert.

Vor allem im ländlichen Bereich ist biogenes Flüssiggas eine attraktive Lösung.

Tyczka Energy unterstützt die Verbraucher mit dem GAS EINFACH GRÜN-Paket, das biogenes Flüssiggas enthält.

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Das Gebäudeenergiesetz GEG auf einen Blick

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